Hauptuntersuchung Auto Frist
Die Hauptuntersuchung wird in regelmäßigen Intervallen fällig. So kann die Verkehrssicherheit Deines Fahrzeuges gewährleistet werden. Welche Fristen es gibt und was passiert, wenn Du die Hauptuntersuchung überziehst, erfährst Du hier.
Jetzt HU*/AU-Termin vereinbarenWann ist die Hauptuntersuchung fällig?
Als Fahrzeughalter musst Du Dein Fahrzeug alle 24 Monate bzw. alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung vorführen. Hast Du Dein Auto gerade erst neu zugelassen, ist die erste HU erst in 36 Monaten fällig. Auch die Abgasuntersuchung muss bei jeder Hauptuntersuchung seit 2010 durchgeführt werden. Alle Informationen zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung findest Du in unserem Ratgeber.
Ausnahmen vom Prüfintervall gibt es immer, wenn Du Veränderungen an Deinem Fahrzeug vornimmst, die von einer offiziellen Prüforganisation kontrolliert werden müssen.
Woran erkennst Du die nächste Frist?
Die Fälligkeit Deiner nächsten HU kannst Du ganz einfach an der Plakette an dem hinteren Kennzeichen Deines Fahrzeuges ablesen. In der Mitte findest Du eine zweistellige Ziffer, die für da Jahr der nächsten HU steht. Um die Zahl in der Mitte findest Du weitere Zahlen. Wenn Du diese Zahlen wie eine Uhr liest, ist die Zahl in Höhe von “12 Uhr” relevant. Diese steht nämlich für den Monat der nächsten HU. Findest Du hier beispielsweise die Zahl “5”, ist die Hauptuntersuchung im Mai fällig.
Vielleicht ist Dir auch schon aufgefallen, dass die Plaketten unterschiedliche Farben haben. Die Farben stehen ebenfalls für das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss. Insgesamt gibt es nur sechs Farben, die sich für die Jahre abwechseln; immer in derselben Abfolge. Die Plakette für das Jahr 2023 hat beispielsweise die Farbe Rosa. Mithilfe dieser Farben ist es beispielsweise der Polizei möglich, schnell auf einem Blick die Fälligkeit bzw. Das Überschreiten der Fälligkeit zu erkennen.
Verschiedene Zeitintervalle für verschiedene Fahrzeugtypen
Die Zeitintervalle der nächsten Haupt- und Abgasuntersuchung können von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp variieren. Damit Du weißt, wann die erste Hauptuntersuchung sowie die folgenden Hauptuntersuchungen fällig werden, haben wir Dir die Intervalle für die verschiedenen Fahrzeugarten übersichtlich zusammengestellt:
PKW: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e und Krafträder: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate
Wohnmobil bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG): Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
Wohnmobil über 3.500 bis 7.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate oder ab dem siebten Zulassungsjahr alle 12 Monate
Wohnmobil über 7.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 12 Monaten, danach alle 12 Monate
Ungebremste Anhänger: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
Anhänger über 750 bis 3.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate
Anhänger über 3.500 bis 10.000 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 12 Monaten, danach alle 12 Monate
Lkw und Nutzfahrzeuge bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate
Lkw und Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate
Lkw und Nutzfahrzeuge über 3.500 bis 7.500 kg: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung nach 12 Monaten, danach alle 12 Monate
HU überziehen: Wie lange darfst Du die Hauptuntersuchung überschreiten?
Als Autobesitzer musst Du immer den Zeitraum für Deine nächste Hauptuntersuchung im Kopf haben. Diesen findest Du auf der Plakette auf Deinem Nummernschild. Da dort aber nur gelegentlich der Blick drauf fällt, ist es keine Seltenheit, dass die richtigen Zeitabstände für die HU versäumt werden. Die Untersuchung darf prinzipiell nämlich nicht überzogen werden.
Das Überziehen des auf der Prüfplakette angegeben Zeitraums ist laut StVZO eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einer Verkehrskontrolle und der versäumte Prüftermin wird aufgedeckt, drohen ein Verwarnungsgeld. Dies wird jedoch nur dann verhängt, wenn Du als Fahrzeughalter die Frist schon mehr als zwei Monate überzogen hast. Das Ausmaß der Verwarnung kann variieren. Mithilfe von Bußgeldrechnern kannst Du alles über die Höhe des Verwarngeldes Deiner Ordnungswidrigkeit erfahren. Im nächsten Abschnitt bekommst Du eine Übersicht über das Verwarngeld je nach Verstoß.
Übrigens: Du findest den Monat Deiner nächsten HU auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I, also im ehemaligen Fahrzeugschein.
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Strafen und Bußgeldkatalog für die überzogene HU
Die Hauptuntersuchung bei der Prüfstelle ist essenziell, um zu überprüfen, ob Nutzfahrzeuge, Omnibusse, Pkws etc. verkehrsunsicher oder verkehrstauglich sind. In der folgenden Auflistung siehst Du, welche Strafen drohen, wenn Du die Vorschriften missachtest.
Pkw, Motorrädern und leichte Anhänger (nicht zur Sicherheitsprüfung verpflichtet):
Mehr als 2 Monate überzogen: 15€ Strafe
4 - 8 Monate überzogen: 25€ Strafe
Mehr als 8 Monate überzogen: 60 € Verwarngeld und 1 Punkt in Flensburg
Sicherheitsprüfungspflichtige Nutzfahrzeuge:
Bis zu 2 Monaten überzogen: 15€ Strafe
2 - 4 Monate überzogen: 25€ Strafe
Mehr als 4 Monate überzogen: 60€ und 1 Punkt in Flensburg
Mehr als 8 Monate überzogen: 75€ und 1 Punkt in Flensburg
Achtung! Wenn Du ohne gültige Plakette im Straßenverkehr unterwegs bist, greift zwar dennoch Dein Versicherungsschutz, jedoch kannst Du bei einem Unfall in Regress genommen werden. Für Dich bedeutet das, dass Kosten zur Schadenregulierung auf Dich zukommen können.
FAQ
* Durchführung durch amtlich anerkannte Prüforganisation