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* Durchführung durch amtlich anerkannte Prüforganisation.
Leistungen der Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)
Unser Servicepartner erwartet Dich vor Ort und führt mit der Prüfstelle die folgenden Serviceleistungen durch:
Enthaltene Leistungen:
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Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile (ohne Zerlegung) durch amtlich anerkannte Prüforganisation
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Abgasuntersuchung
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Untersuchungsbericht
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Prüfstempel im Fahrzeugschein und Prüfplakette am hinteren Kennzeichen
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für PKW bis 3.5 t
Nicht enthaltene Leistungen:
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In unseren Partnerwerkstätten kannst Du Deine nächste HU / AU fristgerecht durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation vornehmen lassen. Auch die Herstellervorgaben werden beim HUK-Autoservice berücksichtigt.
Wann ist die nächste HU / AU fällig?
Die StVZO sieht alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung (HU) Deines Fahrzeugs in einer zertifizierten Werkstatt vor. Erstzugelassene Autos müssen erst 36 Monate nach der Zulassung zur ersten Hauptuntersuchung – danach auch im Intervall von zwei Jahren.
Was sind die Kosten für eine HU / AU?
Bei uns erhältst Du den vollumfänglichen Service bereits ab 138,00 €. Die genauen Kosten der Hauptuntersuchung berechnen sich anhand Deines Automodells und der von Dir gewählten Partnerwerkstatt. In nur circa 30 Minuten findet eine Überprüfung Deines Fahrzeugs auf Verkehrstauglichkeit statt. Vereinbare jetzt Deine nächste HU / AU in einer Werkstatt in Deiner Nähe!
Deine Vorteile beim HUK-Autoservice
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über 450 Partnerwerkstätten
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einfache und bequeme Online-Terminbuchung
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Sichere Online-Zahlung
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HUK-COBURG-Qualität bei allen Servicepartnern
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Kostentranzparenz und -sicherheit
Du bist Dir nicht sicher, ob Dein Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, die HU / AU zu bestehen? Mache den Vorabcheck, um auf der sicheren Seite zu sein und eine doppelte Hauptuntersuchung zu umgehen. Oder weißt Du nicht, ob der hier beschriebene Service zu Deinem Fahrzeug passt oder benötigt wird? Die Fachleute der HUK-Partnerwerkstätten erbringen nur Leistungen, die auch benötigt werden. So zahlst Du nur das, was notwendig ist. Bist Du Dir dennoch unsicher und benötigst Unterstützung bei der Wahl des Services? Dann kontaktiere einfach unseren Support.
Was beinhaltet die Hauptuntersuchung?
Bei der Hauptuntersuchung steht die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs im Mittelpunkt. Im Rahmen der HU wird die Prüfung in drei Teilen festgestellt:
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung
- Wirkungsprüfung
Hinzukommt die Umweltschutzprüfung, die im Zuge der Abgasuntersuchung abgelegt wird. Außerdem solltest Du einige Dokumente besitzen und Gegenstände im Kfz mitführen, um die HU / AU zu bestehen. Dazu gehören unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I und je nachdem eine allgemeine Betriebserlaubnis und / oder Anbaubestätigungen. Gegenstände wie Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste solltest Du ebenfalls in Deinem Fahrzeug vorweisen können.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der Hauptuntersuchung
Seit dem 01.01.2010 ist auch die Abgasuntersuchung (AU) in der Werkstatt ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Beide Untersuchungen werden zum selben Prüftermin durchgeführt. Außerdem gibt es statt zwei separaten Plaketten am Auto, auch nur noch eine.
Bei der Abgasuntersuchung (AU) werden in der Werkstatt Einspritzanlage, Auspuffanlage sowie Luftfilter kontrolliert. Hier ist es wichtig, dass es keine Beschädigungen gibt. Diese können zu hohen Werten beim Abgas führen, was nicht nur ein Nichtbestehen der AU bedeutet, sondern auch eine Gefahr für die Umwelt darstellen könnte. Für eine genaue Messung der Abgase wird seit 2018 eine Endrohrmessung durchgeführt. Diese ist aufwendiger als die vorherige Messung, weshalb auch die Kosten für die AU etwas gestiegen sind.
Häufige Fragen rund um das Thema HU / AU
Wie lange dauert die HU / AU?
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung in der Werkstatt, kannst Du für Dein Fahrzeug in der Regel 30 Minuten ansetzen. Hast Du im Voraus schon einen Termin vereinbart, kannst Du weitere Wartezeiten vermeiden.
Wer darf eine Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) durchführen?
Nur Kfz-Werkstätten mit einer Akkreditierung dürfen eine Hauptuntersuchung (HU) und damit auch die Abgasuntersuchung (AU) durchführen. Die Akkreditierung bedeutet, dass die Werkstatt die fachlichen Voraussetzungen und die Kompetenz besitzt, die Abgasuntersuchung (AU) im definierten Rahmen durchzuführen. Eine Anerkennung als HU / AU Werkstatt spricht z. B. eine Kfz-Innung aus. In Deutschland gibt es 234 Innungen mit über 35.000 Kfz-Werkstätten. Auch unsere Partnerwerkstätten müssen hohe Qualitätsstandards erfüllen: entweder als Markenbetrieb oder als Meisterwerkstatt mit DEKRA-Zertifizierung.
Was passiert, wenn ich die Frist der Hauptuntersuchung verpasse?
Die
Frist für die Hauptuntersuchung beträgt 2 Jahre. Du kannst die Hauptuntersuchung auch noch nach 26 Monaten bzw. 38 Monaten nach Erstzulassung von einem Betrieb durchführen lassen. Allerdings musst Du dann mit höheren Kosten von 20 % für die Überprüfung rechnen. Wirst Du in einer Kontrolle mit abgelaufener Plakette erwischt, können Verwarnungsgelder oder sogar ein Bußgeld mit Punkten auf Dich zukommen.
HU oder TÜV – was ist richtig?
Der Begriff TÜV (Technischer Überwachungsverein) wird oft synonym für die Hauptuntersuchung verwendet. Grund dafür ist, dass diese Prüforganisation früher das Monopol hatte. Inzwischen kann Dein Fahrzeug aber von verschiedenen Prüforganisationen geprüft werden, wie z. B DEKRA, GTÜ, KÜS oder eben auch der TÜV.
Ergebnis der HU: Prüfplakette oder Mängelbericht – was ist zu tun?
Bei dem Ergebnis der HU / AU gibt es für Autofahrer und -fahrerinnen zwei Möglichkeiten: Die Plakette oder den Mängelbericht. Erhältst Du vom Betrieb den Mängelbericht, dann wurden an Deinem Fahrzeug erhebliche Mängel festgestellt, die es zu beseitigen gilt. Im Bericht ist zu erkennen, wo die Mängel an Deinem Kraftfahrzeug liegen. So kannst Du sie beheben lassen, bevor Du erneut zur Hauptuntersuchung fährst.
Hast Du die HU bestanden, dann erhältst Du eine neue Plakette, die an Deinem hinteren Nummernschild angebracht wird. Zudem werden ein Stempel und ein Namenszeichen in Deine Zulassungsbescheinigung Teil I gesetzt.