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Zwei Paar Reifen bei unterschiedlichen Wetterverhältnissen symbolisieren das Thema Sommerreifen im Winter.

Sommerreifen im Winter

Der Winter stellt besondere Anforderungen an Autofahrer und -fahrerinnen und ihre Fahrzeuge. Eine der wichtigsten Maßnahmen, um in der kalten Jahreszeit sicher unterwegs zu sein, ist die Verwendung von Winterreifen. Dennoch sieht man immer wieder Fahrzeuge mit Sommerreifen im Winter. Doch darf man überhaupt im Winter mit Sommerreifen fahren oder können hier Strafen drohen? Wir erklären Dir, wie die gesetzlichen Regelungen lauten, ab welchen Temperaturen Winterreifen sinnvoll sind und wann ein Reifenwechsel anstehen sollte.

Das Wichtigste zu Sommerreifen im Winter auf einen Blick

  • Sommerreifen im Winter: Sommerreifen sind für winterliche Bedingungen bei Schnee und Eis eher weniger geeignet, da sie eine härtere Gummimischung und ein ungeeignetes Profil haben.

  • Gefährliche Fahreigenschaften: Im Winter bieten Sommerreifen eine schlechtere Haftung und längere Bremswege, was das Unfallrisiko erhöhen kann.

  • Rechtlich erlaubt, aber nicht empfohlen: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die die Verwendung von Sommerreifen im Winter verbietet, aber aus Sicherheitsgründen wird dringend empfohlen, auf Winterreifen umzusteigen.

  • Optimale Leistung mit Winterreifen: Winterreifen sind speziell für kalte Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse konzipiert und bieten im Winter die beste Leistung, Sicherheit und Fahrstabilität.

Darf man mit Sommerreifen im Winter fahren?

In einigen Ländern, darunter auch Deutschland, gibt es keine gesetzliche Regelung, die die Verwendung von Winterreifen im Sommer ausdrücklich verbietet. Solange die Winterreifen die Mindestprofiltiefe erfüllen und in einem guten Zustand sind, ist es grundsätzlich erlaubt, auch im Winter mit Sommerreifen zu fahren.

In Deutschland gilt lediglich die sogenannte situative Winterreifenpflicht, die in §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert ist. Diese Regelung besagt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit entsprechenden Reifen ausgestattet sein müssen

Das Alpine-Symbol

Seit dem 1. Januar 2018 sind in Deutschland Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) Pflicht. Das Alpine-Symbol ersetzt das bisherige M+S-Zeichen.

Winterreifen mit dem Alpine-Symbol sind für den Einsatz auf winterlichen Straßenverhältnissen besser geeignet als Winterreifen mit dem M+S-Zeichen. Sie bieten eine bessere Traktion auf Schnee und Eis und sind auch bei niedrigen Temperaturen sicherer zu fahren. Solche Reifen müssen auf allen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen verwendet werden, wenn die Wetterbedingungen winterlich sind. Dies gilt für Straßen, die mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt sind sowie für Straßen, die mit Schneematsch oder Eis bedeckt sind und bei denen die Sichtweite auf weniger als 50 Meter eingeschränkt ist.

Das Alpine-Symbol, das Bergpiktogramm mit Schneeflocke, kennzeichnet einen Winterreifen.

Was gilt bei Sommerreifen im Winter ohne Schnee?

Es ist wichtig zu beachten, dass die situative Winterreifenpflicht nicht nur bei Schnee, sondern auch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gilt. Die Winterreifenpflicht greift also nicht nur, wenn Schnee auf den Fahrbahnen liegt, sondern auch bei anderen winterlichen Straßenverhältnissen, bei denen eine erhöhte Rutschgefahr besteht.

Es ist also nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend zu empfehlen, im Winter auf Winterreifen umzurüsten. Wer im Winter z. B. bei Glätte mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen.

Was passiert, wenn Du mit Sommerreifen im Winter fährst?

Das Fahren mit Sommerreifen im Winter kann gefährlich sein, da sie für kalte Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse nicht geeignet sind. Im Unterschied zu Winterreifen haben Sommerreifen eine härtere Gummimischung und ein Profil, das bei niedrigen Temperaturen seine Haftung und Traktion verliert. Dies kann zu längeren Bremswegen, schlechter Fahrzeugkontrolle und einem erhöhten Unfallrisiko auf schneebedeckten, vereisten oder nassen Straßen führen. Zudem können die Reifen vorzeitig verschleißen und beschädigt werden. Um die Sicherheit zu gewährleisten und die bestmögliche Leistung zu erzielen, ist es ratsam, im Winter auf spezielle Winterreifen umzusteigen, die für diese Bedingungen optimiert sind. Du möchtest Deinen Reifenwechsel in erfahrene Hände geben? Unsere Expert*innen sind für Dich da.

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Gibt es gesetzlich festgelegte Strafen für das Fahren mit Sommerreifen im Winter?

Gemäß §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) drohen bei der Verwendung von Sommerreifen im Winter in Deutschland Bußgelder ab 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Die genaue Höhe der Strafen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Schwere des Verstoßes oder der Gefährdungslage.

Die Bußgelder für eine falsche Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen im Überblick:

Zu diesem Bußgeldkatalog können bei besonders schweren Verstößen oder bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden weitere rechtliche Konsequenzen nach dem Strafgesetzbuch drohen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bußgeldsätze je nach Bundesland variieren können.

Ein Warndreieck steht vor einem Auto mit geöffneter Motorhaube und einer Person nach einem Unfall mit Sommerreifen im Winter.

Versicherungsschutz bei Sommerreifen im Winter: Was passiert bei einem Unfall?

Bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter können verschiedene Szenarien eintreten, abhängig von den Umständen des Unfalls, der Art der Fahrbahnbedingungen und der Schuldfrage. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Verwendung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen die Sicherheit und Fahreigenschaften Deines Fahrzeugs stark beeinträchtigen kann. 

Das sind einige mögliche Szenarien und Auswirkungen:

  1. Grobe Fahrlässigkeit: Die Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht kann von der Versicherung als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In diesem Fall kann die Versicherung ihre Leistungspflicht einschränken oder sogar komplett verweigern. Das bedeutet, dass der Unfallverursacher oder die -verursacherin die Kosten für den Schaden am eigenen Fahrzeug sowie für eventuelle Schäden an anderen Fahrzeugen oder Eigentum selbst tragen muss.

  2. Teilkasko und Vollkasko: Wenn das Fahrzeug eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung hat, können bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt sein. Allerdings können Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit den Selbstbehalt erhöhen oder die Leistungen kürzen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter kann dies bedeuten, dass Fahrzeughalter*innen einen höheren Anteil der Reparaturkosten selbst tragen müssen.

  3. Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die durch das Fahrzeug an anderen Personen oder Sachen verursacht werden. Bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter kann die Haftpflichtversicherung für die Schäden an anderen Fahrzeugen oder Eigentum aufkommen. 

  4. Personenschäden: Bei Unfällen mit Personenschäden können die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen besonders gravierend sein. Wenn ein Unfall mit Sommerreifen im Winter zu Personenschäden führt und die Versicherung grobe Fahrlässigkeit feststellt, kann dies zu hohen Schadensersatzansprüchen und möglicherweise zu einer Regressforderung gegenüber dem Unfallverursachenden führen.

Es ist also sinnvoll, sich vor dem Winter über die Versicherungsbedingungen zu informieren und gegebenenfalls eine Winterreifenklausel in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Eine Winterreifenklausel garantiert den vollen Versicherungsschutz auch bei Verwendung von Sommerreifen im Winter.

Richtiger Zeitpunkt für den Reifenwechsel: Ab wann braucht man Winterreifen?

Der richtige Zeitpunkt, um Winterreifen zu wechseln hängt von den klimatischen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes ab. In Deutschland wird empfohlen, Winterreifen zu montieren, wenn die Temperaturen regelmäßig unter 7 Grad Celsius fallen oder mit winterlichen Straßenbedingungen wie Schnee, Eis oder Glätte zu rechnen ist. Die O-O-Regel („von Oktober bis Ostern“) ist eine Faustregel, die in einigen Regionen als Richtlinie für den Reifenwechsel gilt. In jedem Fall ist es ratsam, den Reifenwechsel rechtzeitig vor Einsetzen der winterlichen Bedingungen durchzuführen, um für sichere Fahreigenschaften zu sorgen und den möglichen Andrang in Werkstätten zu vermeiden. Beachte auch die jeweils geltenden örtlichen Vorschriften zur Winterreifenpflicht, um stets sicher und gesetzeskonform zu fahren.

Brauchst Du Unterstützung beim Reifenwechsel? Unsere Expert*innen sind hier, um zu helfen. Kontaktiere uns jetzt und sorge dafür, dass Dein Fahrzeug sicher und optimal für die winterlichen Straßenbedingungen ausgestattet ist.

Reifenwechsel mit HUK-Autoservice: So funktioniert's

Mit Sommerreifen im Winter zum TÜV – geht das?

Die Fahrt zum TÜV mit Sommerreifen im Winter ist erlaubt, sofern die Witterung es zulässt, da die Winterreifenpflicht nur für das Fahren bei winterlichen Bedingungen gilt. Folglich spielt die Art der Reifen keine Rolle, wenn Fahrer*innen im Winter mit Sommerreifen zum TÜV fährt. Solange die Straßenbedingungen sicher sind, besteht keine Verpflichtung, Winterreifen zu verwenden. 

Der TÜV überprüft allerdings bei der Hauptuntersuchung die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und stellt sicher, dass es den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dabei wird auch die Bereifung des Fahrzeugs kontrolliert. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass der TÜV bei der Hauptuntersuchung möglicherweise besondere Anforderungen an die Bereifung stellt, je nach den Wetterbedingungen und der Jahreszeit. 

Wenn Du also mit Sommerreifen im Winter zum TÜV fährst und winterliche Straßenverhältnisse bevorstehen, könnten die Prüfer*innen darauf hinweisen, dass die Sommerreifen nicht den Anforderungen für die Bedingungen entsprechen.

Zusätzlich achtet der TÜV darauf, ob die Reifen eine ausreichende Profiltiefe haben und ob sie Beschädigungen aufweisen. Bei abgefahrenen oder beschädigten Reifen könnten die Prüfer*innen beanstanden, dass die Bereifung nicht den Sicherheitsstandards entspricht.

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